Grußwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Krankenhausreform war im Jahr 2024 das dominierende Diskussionsthema in der Gesundheitspolitik, auch für die Berliner Krankenhäuser. Krankenhausgesellschaften und Landesregierungen hatten es trotz guter Argumente schwer mit einer vorab determinierten Bundesregierung und Vertretern der Koalition im Bundestag. Nach einer geradewohl dramatischen Sitzung im Bundesrat konnte die Krankenhausreform ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Jahresbeginn 2025 in Kraft treten.

Die Umsetzung der Reform und ihre notwendige Verbesserung bestimmten dann die gesundheitspolitische Agenda im Jahr 2025. Während der Bund die im Reformgesetz festgelegten Durchführungsrechtsakte zur Reform schuldig geblieben ist, mussten die Bundesländer bereits die neuen gesetzlichen Planungsschritte gehen, Krankenhäuser Anträge stellen und Prüfprozesse eingeleitet werden. Die nach dem Bruch der Ampelkoalition neu ins Amt gekommene Bundesregierung und mit ihr die neue Hausleitung im Bundesministerium für Gesundheit initiierten zum Ende des Berichtszeitraums die vielseits erhoffte gesetzliche Anpassung der Reform, deren Beratung bis zum Jahresende nicht abgeschlossen werden konnte.

Zum Abschluss kam in Berlin noch im Jahr 2025 allerdings das Haushaltsgesetzgebungsverfahren für die Jahre 2026/2027. Kurz vor Jahresende beschlossen die Mitglieder des Abgeordnetenhauses 600 Millionen Euro für den Krankenhaustransformationsfonds mit einer Laufzeit von zehn Jahren. Die Berliner Krankenhausgesellschaft konnte sich damit – auch nach Durchführung einer Demonstration vor dem Landesparlament – durchsetzen und für eine kräftige Erhöhung der vom Berliner Senat ursprünglich geplanten Zuweisungen sorgen. Mit der Einstellung in den Haushalt werden Ko-Finanzierungsmittel des Bundes in derselben Höhe ausgelöst.

Die Berliner Krankenhausgesellschaft hat sich mit dem zu berichtenden Jahreswechsel auf ihr „Kerngeschäft“ fokussiert: Unsere bisherigen Mitglieder der stationären Pflege fanden nach vielen Jahren vertrauensvoller wie erfolgreicher Zusammenarbeit in anderen Verbänden Aufnahme. Mit der Konzentration auf akutstationäre Krankenhausversorgung wird sich die Berliner Krankenhausgesellschaft noch effizienter zum Wohl ihrer Mitglieder und für gute Krankenhausversorgung in der Hauptstadt einsetzen können.

Brit Ismer
Vorstandsvorsitzende

Marc Schreiner
Geschäftsführer

Übersicht Kennzahlen

Krankenhäuser in Berlin in Zahlen

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Krankenhäuser im Land Berlin 2024 Teil I: Grunddaten, Teil III Kostennachweis, Statistisches Bundesamt, Grunddaten der Krankenhäuser, 2024, Tabelle 23111-06, eigene Berechnungen. Die angegebenen Werte sind gerundet.

Standpunkt

Zivile Verteidigung als neue Aufgabe der Krankenhäuser

„Zur Stärkung ihrer Resilienz brauchen Kliniken jetzt einen Resilienzbooster.“

Marc Schreiner

Zeitenwende auch für die Krankenhäuser der Hauptstadt: Die sicherheitspolitische Lage in Europa, Deutschland und Berlin hat sich verändert – und damit auch die Anforderungen an die Krankenhäuser der Hauptstadt. Als Teil der kritischen Infrastruktur müssen sie selbst unter erschwerten Bedingungen funktionsfähig bleiben, etwa bei Ausfällen der Versorgung oder stark steigendem Patientenaufkommen.

Cyberangriffe, Sabotage, Desinformation und zunehmende militärische Spannungen infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine verdeutlichen die neuen Bedrohungen. Deutschland richtet seinen Fokus zudem auf Aufgaben im möglichen NATO-Bündnisfall.

Seit zwei Jahren arbeitet die BKG aktiv am Thema Zivile Verteidigung. Berlin nimmt damit bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Der im Juni 2025 vorgestellte „Rahmenplan Zivile Verteidigung Krankenhäuser“ definiert klare Aufgaben und Zuständigkeiten für Kliniken und staatliche Stellen, etwa zur Sicherstellung von Personal und Infrastruktur im Krisenfall. Fachveranstaltungen der BKG begleiten diesen Prozess.

Der Rahmenplan ist ein wichtiger Schritt, doch er reicht nicht aus. Um die Resilienz der Kliniken zu stärken, braucht es gezielte Investitionen – etwa in IT‑Sicherheit, Zugangskontrollen und bauliche Schutzmaßnahmen. Diese Maßnahmen können die Krankenhäuser nicht allein stemmen. Sie benötigen politische Unterstützung und einen deutlichen „Resilienzbooster“. Dafür wird sich die BKG weiterhin mit Nachdruck einsetzen.

Weitere Informationen
Zivile Verteidigung

Im Einsatz für Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen in Berlin

Gesundheitspolitik

Starke Stimme für zukunftsfähige Krankenhäuser

Die BKG machte sich auch 2024 und 2025 für mehr Investitionen und Zukunftsfähigkeit der Berliner Krankenhäuser stark.

#Klinikoffensive jetzt!

Die BKG engagierte sich auch 2024 und 2025 aktiv für eine zukunftsfähige Gesundheitspolitik in Berlin sowie auf Bundes- und EU-Ebene. Die BKG machte deutlich, dass eine erfolgreiche Umsetzung der Krankenhausreform nur unter verlässlichen Rahmenbedingungen und Finanzierung der strukturellen Veränderungen möglich ist.

Vor dem Hintergrund der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser lag in den vergangenen zwei Jahren ein zentraler Schwerpunkt der BKG auf eine sachgerechte Finanzierung sowie kritischen Begleitung der Krankenhausreform.

Im Vorfeld der Bundestagswahl im Februar 2025 forderte die BKG eine spürbare Entlastung für die Krankenhäuser. Hierzu zählten eine finanzielle Stabilisierung nach den erheblichen Kostenbelastungen aus den Jahren 2022/2023, eine bedarfsgerechte Vorhaltevergütung, der Abbau von Bürokratie sowie eine „Klinikoffensive“, die auf Investitionen statt auf Kürzungen setzt. Mit einem öffentlichkeitswirksamen Video-Faktencheck stellte die BKG zudem die Versprechen des KHVVG den tatsächlichen Auswirkungen gegenüber.
Parallel zu den weiteren Diskussionen über die Rahmenbedingungen der Krankenhausreform hatte das Land den Prozess zur Aufstellung eines neuen Krankenhausplanes begonnen. Die BKG hat sich in den verschiedenen Planungsgremien für eine kluge Krankenhausplanung, die sowohl die Versorgungssicherheit der Bevölkerung als auch zukunftsfähige Krankenhausstandorte gewährleistet, ausgesprochen. Ziel war und ist es, die Leistungsfähigkeit und Krisenfestigkeit der Berliner Krankenhauslandschaft langfristig zu sichern.
Die Unsicherheit über die konkrete Ausgestaltung wichtiger Rahmenbedingungen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene belastet die Krankenhäuser erheblich. Hier hat die BKG regelmäßig auf wichtige Weichenstellungen gedrängt, um Klarheit über Umsetzung der Reform zu erhalten. Der Streit über die konkrete Ausgestaltung des 2 Milliarden Euro schweren Sparpakets und dessen Umsetzung für 2026 hat Ende 2025 zu einer weiteren Unsicherheit und Belastung beigetragen. Immerhin ist es gelungen, diesen Sparbeitrag auf ein Jahr zu begrenzen, zudem konnte ein Rechnungszuschlag, leider nur einmalig für ein Jahr, für die Kostensteigerungen 2022/2023 erreicht werden.

Mit der Kampagne „#Klinikoffensive jetzt!“ setzte sich die BKG mit Partnern aus Selbstverwaltung, Kassen und Verbänden öffentlich und politisch für ausreichende Mittel für den Aus-, Um- und Neubau der Kliniklandschaft im Zuge der Krankenhausreform ein. Durch den intensiven Dialog mit politischen Entscheidungsträgern brachte die BKG die Belange der Krankenhäuser wirksam in die politische Debatte ein. Besondere Bedeutung hatte dabei die vollständige Ausschöpfung von Bundesmitteln aus dem Transformationsfonds durch eine angemessene Ko-Finanzierung des Landes Berlin. Die BKG wies darauf hin, dass ohne zusätzliche Investitionen notwendige Modernisierungsprozesse gefährdet sind – das schließt auch Maßnahmen für mehr Krisenresilienz ein. „#Klinikoffensive jetzt!“ zeigte Wirkung: Die Mittel aus dem Sondervermögen für Berlins Krankenhäuser wurden entgegen den ursprünglichen Ankündigungen deutlich erhöht – ein wichtiges Signal für die Zukunft der stationären Versorgung in der Hauptstadt. Gleichzeitig betonte die BKG den weiteren Handlungsbedarf bei der Fachkräftesicherung. Mit ihrem kontinuierlichen gesundheitspolitischen Engagement stärkt die BKG die Interessen ihrer Mitglieder und die Versorgung der Berliner Bevölkerung.

Weitere Informationen
#Klinikoffensive jetzt!
Der Faktencheck Krankenhausreform auf YouTube
Die #Klinikoffensive auf YouTube
Offener Brief zur Ausgestaltung des Transformationsfonds – Klinikoffensive jetzt!
Pressemitteilung: Krankenhäuser fragen sich: Übernehmen Bäume bald die Krankenhausversorgung der Hauptstadt?
Pressemitteilung: #Klinikoffensive jetzt! zeigt Wirkung: Mehr Mittel aus dem Sondervermögen für Berlins Krankenhäuser

Krankenhausfinanzierung

Investitionslücke schließen, Länderpflicht erfüllen

Krankenhäuser fordern: verlässliche Investitionen statt Kürzungen.

Die BKG setzte sich 2024 und 2025 intensiv dafür ein, die strukturelle Unterfinanzierung der Berliner Kliniken sichtbar zu machen und politische Entscheidungsträger auf die Folgen hinzuweisen.

Im Krankenhausplan zugelassene Krankenhäuser haben im dualen Finanzierungssystem nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) einen Rechtsanspruch auf Investitionsförderung durch das Land. Dieser Verpflichtung kommen die Länder jedoch strukturell nicht nach. Auch in den Jahren 2024 und 2025 blieb die Investitionsförderung deutlich hinter dem tatsächlichen Bedarf der Berliner Krankenhäuser zurück. Nach 190 Mio. € in 2024 standen 2025 nach einem Sparprogramm des Senats, das alle Resorts betraf, nur noch 164 Mio. € zur Verfügung. Die BKG schätzt den Bedarf für die Krankenhäuser nach den immensen Baukostensteigerungen in den letzten Jahren und durch den entstandenen Investitionsstau auf rund 500 Mio. € pro Jahr.

Unzureichende Investitionsmittel gefährden nicht nur eine heute gesicherte Versorgungsstruktur, sondern auch eine krisenresilient aufgestellte Krankenhauslandschaft. In Stellungnahmen und Gesprächen mit Politik und Verwaltung betonte die BKG, dass eine verlässliche, bedarfsgerechte Finanzierung Grundvoraussetzung für leistungs- und zukunftsfähige Krankenhausstrukturen bleibt.

2024 und 2025 standen daher im Zeichen der kontinuierlichen Interessenvertretung: Die BKG forderte eine deutliche und nachhaltige Erhöhung der Investitionsfinanzierung. Nur mit ausreichenden Mitteln können die Berliner Krankenhäuser ihren gesetzlichen Versorgungsauftrag erfüllen und gleichzeitig die notwendigen Zukunftsinvestitionen tätigen. Die BKG wird diesen Prozess auch weiterhin engagiert begleiten.

Budgetverhandlungen und Landesbasisfallwert
Den Landesbasisfallwert hat die BKG in den Berichtsjahren unter Ausschöpfung der gesetzlichen Steigerungsraten verhandelt. Zudem wurde 2025 erstmals eine Tarifrate unterjährig umgesetzt. Die Krankenhausfinanzierung bleibt allerdings u.a. aufgrund der Kostenunterdeckung aus 2022/2023 und unzureichender Investitionsfinanzierung weiterhin extrem angespannt. Die Budgetverhandlungen auf Ortsebene entwickelten sich positiv, wobei der bestehende Rückstand einhergehend mit einer zunehmenden Begleitung durch die BKG sukzessive abgebaut wird. Die mit dem Schiedsstellenautomatismus ab Sommer 2026 verbundenen gesetzlichen Abschlussfristen führen dabei zu einer spürbaren Zunahme der Verhandlungsaktivität, die von der BKG intensiv begleitet wird. Im somatischen Bereich ist eine Erholung der vereinbarten Leistungsmengen zu beobachten, die jedoch weiterhin unterhalb des Vor-Corona-Niveaus liegt. Für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen nach BPflV stellt die Refinanzierung des therapeutischen Bestandspersonals nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom April 2025 eine anhaltende Herausforderung dar. Der von der BKG verwaltete Ausbildungsfonds nach § 17a KHG überschreitet durch die fortgesetzte Integration weiterer Ausbildungsgänge für das Fondsjahr 2026 ein Volumen von 100 Millionen Euro

Weitere Informationen
Standpunkt: Investitionen 
Polit-Brief Januar 2025 – Kommentar von Marc Schreiner: 2025 – Heavy new Year!
Pressemitteilung: Gesundheit braucht mehr als Kleingeld – Berliner Krankenhäuser fordern vor
Pressemitteilung: Vorstandsvorsitzende der Berliner Krankenhausgesellschaft, Brit Ismer: Einschnitte in Krankenhausinvestitionen gefährden Gesundheitsversorgung von heute und morgen

Personal und Pflege

Nachwuchs gewinnen – Pflege realistisch vermitteln

#PflegeJetztBerlin – macht Pflege sichtbar, wirksam und politisch.

In der stark umkämpften Berufsorientierungslandschaft konnte die Branche Gesundheit und Pflege durch die Aktivitäten der BKG deutlich stärker positioniert werden. Netzwerkaufbau, neue BO-Formate und Projekte wie die Pflege-Ausbildungsbotschafter machten Pflegeberufe für Jugendliche sichtbarer und erlebbarer.

Die Gewinnung und langfristige Bindung von Nachwuchskräften in der Pflege blieb in den Berichtsjahren ein zentraler Schwerpunkt der Kampagnenarbeit. Ziel der Aktivitäten ist es, jungen Menschen ein realistisches Bild der Pflegeberufe zu vermitteln, fundierte Berufsentscheidungen zu unterstützen und damit auch Ausbildungsabbrüchen vorzubeugen. Im Rahmen der Kampagne #PflegeJetztBerlin wurden die Maßnahmen zur praxisnahen Berufsorientierung weiter ausgebaut.

In der stark umkämpften Berufsorientierungslandschaft mit zahlreichen Angeboten aus kaufmännischen, technischen und handwerklichen Berufsfeldern konnte die Branche Gesundheit und Pflege durch die koordinierende Arbeit der BKG deutlich stärker eingebracht und sichtbar gemacht werden. Krankenhäuser konnten verstärkt in stadtweite Berufsorientierungsformate eingebunden werden, etwa in PSW-Veranstaltungen wie „Speed-Dating“, Lehrkräfteformate, den „Schule-Wirtschaft-Dialog“, Berufsmessen und schulische BO-Tage. Die BKG übernahm dabei eine koordinierende Rolle und unterstützte die direkte Vermittlung von Einrichtungen in Schulen und Veranstaltungen.

Ein besonderer Schwerpunkt lag auf dem Aufbau des Programms der Pflege-Ausbildungsbotschafterinnen und -botschafter, das sich zu einem Leuchtturmprojekt der Berufsorientierung in der Pflege in Berlin entwickelt hat. Rund 30 Auszubildende aus Berliner Krankenhäusern wurden geschult und erreichten bei Schuleinsätzen in mehreren Berliner Bezirken mehr als 480 Schülerinnen und Schüler. Der Peer-to-Peer-Ansatz ermöglicht authentische Einblicke in Ausbildung und Berufsalltag und trägt dazu bei, Erwartungen und Berufswirklichkeit frühzeitig in Einklang zu bringen.

Mit der Landingpage „Praktikum Pflege“ wurde eine berlinweite Plattform für Praktikumsangebote etabliert. Die BKG ist Projektpartner der Initiative „Praktikumswoche Berlin“ der IHK, bei der der Pflegebereich zu den meistgewählten Berufsfeldern gehörte. Weitere Beiträge zur Berufsorientierung umfassten das Engagement zum „Boys’ Day“, darunter die Organisation eines Besuchs der Berliner Bildungssenatorin in einem Mitgliedskrankenhaus, sowie die Mitwirkung an Lehrkräfte- und Elternformaten, insbesondere dem digitalen Elternabend der Bundesagentur für Arbeit. Der Veranstaltungskalender „Berufsorientierungstage Pflege“ wurde kontinuierlich fortgeführt.

Mit der Umsetzung des neuen Projekts im Bundesprogramm „Bildungsketten“, konnte der Bereich Gesundheit und Pflege erstmals in ein landesweites praxisorientiertes Berufsorientierungsformat integriert werden. Ziel ist es, rund 600 Schülerinnen und Schülern der Jahrgänge 9 und 10 realistische Einblicke in Ausbildungsberufe zu ermöglichen. Die praktischen Module werden in Krankenhäusern und Ausbildungszentren durchgeführt und nutzen unter anderem Skills Labs, Übungsstationen und Simulationseinheiten.

Zeitarbeit in der Pflege
Ein bedeutender gesundheitspolitischer Erfolg war die Empfehlung des BKG-Musterrahmenvertrags zur Zeitarbeit in der Pflege durch den Landespflegeausschuss Berlin im November 2025. Der Vertrag definiert Mindeststandards für Qualität, Verlässlichkeit und faire Vergütung („Equal Pay“) sowie Regelungen zu Abwerbeverbot, Vertragsverbindlichkeit und Weiterbildungsanforderungen. Ziel ist es, den notwendigen Einsatz von Zeitarbeit als Instrument zur Abfederung kurzfristiger Personalengpässe zu erhalten, gleichzeitig jedoch Kostensteigerungen zu begrenzen und Qualitätsstandards zu sichern. Angesichts einer Zeitarbeitsquote von 9,3 Prozent im Berliner Krankenhausbereich kommt dem Beschluss eine wichtige Signalwirkung für die Berliner Pflegelandschaft und darüber hinaus zu.

Weitere Informationen
PflegeJetztBerlin
Ausbildungsbotschafter/-Innen für die Pflege
Landingpage: „Praktikum Pflege“
Veranstaltungskalender: „Berufsorientierungstage Pflege“
Musterrahmenvertrag: „Zeitarbeit in der Pflege“
Bericht: „Premiere beim digitalen Elternabend – Pflege erstmals auf der Agenda“
Bericht: „Community Health Nurses im Fokus“

Recht

Unterstützung der Krankenhäuser in juristischen Fragen

Krankenhäuser helfen – und bleiben auf immensen Kosten sitzen.

Tag für Tag behandeln Krankenhäuser Nicht-Krankenversicherte. Dieser Einsatz darf keine Kostenfalle bleiben.

Auch in den Jahren 2024 und 2025 setzte sich die BKG als Stimme der Berliner Krankenhäuser für ein Thema ein, das die Kliniken in der Hauptstadt jährlich über 10 Millionen Euro kostet: Die Krankenhäuser versorgten in den vergangenen beiden Jahren eine Vielzahl an unversicherten, mittellosen notleidenden Patientinnen und Patienten. In den allermeisten Fällen erhielten sie dafür weiterhin keine Vergütung, denn die für Eilfälle vorgesehenen Ansprüche der Krankenhäuser an die Sozialämter der Bezirke aus der Nothelferregelung des § 25 SGB XII lassen sich in der Regel nicht durchsetzen. Durch die Behandlung von Menschen ohne Krankenversicherung beliefen sich die Erlösausfälle der Berliner Krankenhäuser erwiesenermaßen auch in den vergangenen beiden Jahren auf insgesamt mehr als 20 Millionen Euro.

Das im Koalitionsvertrag 2023–2026 von CDU und SPD gemachte Versprechen, „eine faire Praxis zur Nothelfer-Regelung“ mit den Bezirken zu finden, wurde nach wie vor nicht eingelöst. Die BKG setzte sich weiterhin dafür ein, dass eine echte inhaltliche Bearbeitung der Problematik mit dem Senat und Bezirksämtern erfolgt. Hierbei wurde in einer Arbeitsgemeinschaft mit Vertreterinnen und Vertretern von BKG, Senatssozialverwaltung und einzelnen Bezirken auf Grundlage eines BKG-Entwurfs ein neues berlineinheitliches, schlankes Antragsformular für die Vergütung der Behandlungskosten auf Grund des Tätigwerdens als Nothelfer vereinbart. Gleichzeitig sollte in der aktualisierten Arbeitsanweisung hierzu der Hinweis eingefügt werden, dass ein vom Krankenhaus korrekt ausgefülltes Antragsformular dazu führt, dass seine Obliegenheiten vollständig erfüllt wurden und damit die Amtsermittlungspflicht des Sozialamtes einsetzt. Somit könnten Anträge nicht mehr von vorneherein pauschal abgelehnt werden.

Allerdings gestaltete sich die Umsetzung dieser Neuerungen in allen Berliner Bezirken äußerst langwierig und war bis zum heutigen Tag noch nicht abgeschlossen.

Die Versorgung nicht krankenversicherter Menschen darf keine dauerhafte Kostenfalle für die Berliner Krankenhäuser sein – und eine tragfähige Lösung für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe bleibt überfällig, auch in den kommenden Jahren.

Weitere Informationen
Nothelferregelung greift nicht – Bericht des rbbs
Aufzeichnung: 30. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Pflege mit Anhörung Marc Schreiner
So war der Mitteldeutsche Krankenhaus § Rechtstag

Qualitätssicherung

Gesicherte Qualität – kontinuierlich und sektorenübergreifend

Berliner Krankenhäuser verbessern ihr Behandlungsniveau weiter – das bestätigt der Qualitätsreport.

Zur Erreichung und Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung hat die BKG an den gesetzlich etablierten Prozessen und in den dafür eingerichteten Gremien engagiert mitgewirkt.

In den vergangenen beiden Jahren führte die BKG den Vorsitz des Lenkungsgremiums zur datengestützten, einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung der Landesarbeitsgemeinschaft DeQS Berlin. Die verpflichtende externe Qualitätssicherung unterstützt sowohl Krankenhäuser als auch den ambulanten Bereich dabei, ihre Behandlungsqualität kontinuierlich zu verbessern.

Das Stellungnahmeverfahren stellt das zentrale Instrument der externen, datengestützten und einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung gemäß den genannten G‑BA‑Richtlinien dar und ist damit wichtiges Instrument der Umsetzung von Bundesrichtlinien auf Landesebene. Auf Basis der Qualitätsindikatoren wird kontinuierlich überprüft, ob die angestrebte Versorgungsqualität erreicht wurde. Im Jahr 2024 konnte das Lenkungsgremium in drei Sitzungen insgesamt nahezu 250 stationäre und ambulante Stellungnahmeverfahren bearbeiten und abschließen. Durch die einheitliche Prüfung und Sicherung der Qualität in beiden Versorgungsbereichen leistet das Lenkungsgremium unter dem Vorsitz der BKG einen wesentlichen Beitrag zur Überwindung der Sektorengrenzen und zur Weiterentwicklung einer sektorenübergreifenden Versorgung.

Die kontinuierliche Qualitätssicherung im Sinne der Patientinnen und Patienten wirkt: Der jährlich vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G‑BA) veröffentlichte Qualitätsreport bestätigt Berlin auch für den Berichtszeitraum 2024 bis 2025 ein weiter verbessertes und insgesamt gutes Behandlungsniveau in der stationären Versorgung.

Weitere Informationen
Standpunkte Qualitätssicherung

Bürokratieabbau

Mehr Zeit für die Gesundheitsversorgung?
Entschiedener Bürokratieabbau!

1 Stunde Bürokratie weniger pro Tag = mehr Zeit für Patientenversorgung

Im Jahr 2025 hat die Krankenhausgesellschaft einen klaren Schwerpunkt auf den Abbau bürokratischer Belastungen gelegt – zum Wohle der Patientinnen und Patienten.

Übermäßige Dokumentationspflichten und komplexe Verwaltungsverfahren binden erhebliche personelle Ressourcen. Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte verbringen täglich bis zu drei Stunden mit Bürokratie. Diese Zeit fehlt unmittelbar in der Versorgung der Patientinnen und Patienten.
Die Krankenhausgesellschaft hat daher die Initiative „Bürokratieabbau für Berliner Krankenhäuser“ angestoßen. Sie unterstützt das vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossene Aktionsbündnis aktiv. Gemeinsam mit Senat, Medizinischem Dienst und Kostenträgern werden strukturelle Hemmnisse identifiziert. Die Krankenhausgesellschaft hat hierzu eigene, konkrete Forderungen formuliert.
Ein zentrales Anliegen ist die vollständige Digitalisierung der behördlichen Kommunikation. Fax- und papierbasierte Verfahren sollen durch ein einheitliches, sicheres Behördenpostfach ersetzt werden. Auch Genehmigungsverfahren, insbesondere bei Budgetvereinbarungen, müssen signifikant beschleunigt werden. Eine zunehmende Digitalisierung der Prozesse sowie eine stärkere Priorisierung wesentlicher Prüfaspekte können hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.

Mehrfache Papierausfertigungen sind nicht mehr zeitgemäß. Die Krankenhausgesellschaft bringt ihre Expertise über eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe ein. Erste Vorschläge wurden im November 2025 an die zuständige Senatsverwaltung übergeben. Ziel ist eine spürbare Entlastung der Beschäftigten und eine nachhaltige Verbesserung der Versorgungsqualität.

Weitere Informationen
Pressemitteilung: „Zeitdieb Bürokratie in der Patientenversorgung muss gestoppt werden!”

Digitalisierung und Innovation

Verlässliche digitale Grundlagen – essentiell für die Versorgung

Digitalisierung ist auch 2024 und 2025 integraler Bestandteil der zentralen Versorgungsinfrastruktur.

Für verlässliche digitale Lösungen braucht es einheitliche Standards, durchgehende Prozesse und weniger Verwaltungsaufwand. Die BKG bündelt Expertise, erklärt technische Vorgaben verständlich und unterstützt ihre Mitglieder bei der praxisnahen Umsetzung – von Standards über Sicherheit bis zur Integration in Klinikprozesse.

Die TI vernetzt Krankenhäuser, Praxen und Apotheken für sicheren Datenaustausch. Die gematik definiert technische Vorgaben und koordiniert die Anbindung. Telematikzuschlag und TI‑Pauschalen unterstützen Einführung und Betrieb. Die BKG informiert zu neuen Standards, zur Inbetriebnahme von Gateways/Konnektoren sowie zu notwendigen Aktualisierungsmaßnahmen.

Die elektronische Gesundheitskarte dient als Zugang zur TI und ermöglicht u. a. Versichertenstammdatenabgleich, Notfalldatensatz und Medikationsplan. Die elektronische Patientenakte vernetzt Versicherte mit Leistungserbringern und wird seit 2025 im „Opt‑out“‑Verfahren bereitgestellt. Seit dem April 2025 ist sie bundesweit nutzbar, seit Oktober 2025 verpflichtend für alle Leistungserbringer. Krankenhäuser müssen Prozesse und Systeme integrieren; ab 1. April 2026 drohen Kürzungen der TI‑Pauschale bei Nichtnutzung.

Seit 2022 müssen Krankenhäuser ihre IT nach dem Stand der Technik absichern. Die gesetzlichen Vorgaben wurden über das Patientendaten‑Schutz‑Gesetz eingeführt und durch das Digital‑Gesetz im heutigen § 391 SGB V konkretisiert. Maßgeblich bleiben die Schutzziele Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit. Krankenhäuser, die als KRITIS gelten, müssen zusätzlich die Vorgaben des BSI‑Gesetzes erfüllen, einschließlich regelmäßiger Prüfungen. Mit der europäischen NIS2‑Richtlinie sind die Anforderungen insgesamt gestiegen: Risikomanagement, ein strukturiertes Vorgehen bei Sicherheitsvorfällen, Netzwerksicherheit sowie neue Meldepflichten rücken stärker in den Mittelpunkt. Auch Themen wie Lieferkettenrisiken und Zero‑Trust‑Architekturen gewinnen an Bedeutung. Damit Krankenhäuser diese Anforderungen erfüllen können, stellen Bund und Länder über das KHZG bis zu 4,3 Mrd. € für Digitalisierung, moderne Notfallstrukturen und IT‑Sicherheit bereit. Auch hier steht die BKG ihren Häusern als verlässlicher Partner mit Information und Unterstützung zur Seite.

Statistische Auswertungen sind zentral für die Arbeit der BKG: Sie unterstützen die Bewertung gesetzlicher Vorgaben, die Entwicklung eigener Positionen und die Vorbereitung von Verhandlungen wie dem Landesbasisfallwert. Jährlich werden Kennzahlen aus DRG und PEPP (z.B. Fallzahlen, Verweildauern, CMI) fortgeschrieben. Die wichtigsten Ergebnisse fasst die Broschüre „Krankenhäuser in Berlin – Zahlen, Daten, Fakten“ kompakt zusammen. Zusätzlich wertet die BKG Kosten‑ und Strukturdaten der Berliner Häuser aus und stellt Kliniken Benchmarking‑Berichte bereit.

Weitere Informationen
Zahlen, Daten, Fakten
Fachveranstaltung: „KI im Krankenhaus – Haftungsrisiken erkennen und managen“
DMEA 2025: „KI und ePA – Die Zukunft des digitalen Gesundheitswesens“
BKG-Webinar: „Künstliche Intelligenz im Gesundheitswesen: Chancen und Herausforderungen“

Klimaschutz und Nachhaltigkeit

Investitionen in eine gesunde Zukunft – Engagement für Klimaschutz

Berliner Krankenhäuser übernehmen Verantwortung für Klimaschutz.

Krankenhäuser sind rund um die Uhr am Netz und gehören zu den besonders ressourcenintensiven und emissionsstarken Einrichtungen. Die Berliner Krankenhausträger wollen ihren ökologischen Fußabdruck verringern. Daher unterstützte die BKG in den vergangenen zwei Jahren vielfältige Klimaschutzmaßnahmen und setzte sich für verbesserte Rahmenbedingungen im Bereich Umwelt und Nachhaltigkeit ein.

Um Umsetzungsstände, Bedarfe und Hemmnisse zu erfassen, rief die BKG die Berliner Krankenhäuser zur Teilnahme an der von ihr selbst initiierten Transparenzstudie „Klimaschutzmaßnahmen in der Berliner Krankenhauslandschaft“ der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege auf. Die Ergebnisse sollen der Politik helfen, geeignete Maßnahmen – etwa neue Förderrichtlinien oder den Abbau von Hindernissen wie im Denkmalschutz – zu entwickeln und Prioritäten zu setzen. Nach Abschluss der Studie im Jahr 2026 wird sich die BKG für die Bereitstellung notwendiger finanzieller Mittel und den Abbau regulatorischer Hürden einsetzen.

Die Klimakrise führt bereits heute zu längeren und intensiveren Hitzeperioden und erhöht die gesundheitlichen Risiken. Daher unterstützte die BKG ihre Mitglieder unter anderem mit Fachveranstaltungen und Ansprache der Politik bei der klimaresilienten Ausrichtung der Versorgungsstrukturen. Sie ist Partner des Aktionsbündnisses Hitzeschutz Berlin der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, der Ärztekammer Berlin und KLUG – Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit e.V. Anlässlich der „Fortschrittskonferenz zum Hitzeschutzplan für Gesundheit“ am 24. Mai 2024 veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit die Bundesempfehlung „Musterhitzeschutzplan für Krankenhäuser“, die auf dem Konzept des Aktionsbündnisses Hitzeschutz Berlin basiert. Zudem unterstützte die BKG aktiv die Kampagne „Bärenhitze“ des Landesamtes für Gesundheit und Soziales und der SenWGP.

Die BKG ist darüber hinaus ist seit Herbst 2025 Mitglied des gemeinnützigen Global Goals e.V. Als zivilgesellschaftliche Initiative hat sich Global Goals zum Ziel gesetzt, die Metropolregion Berlin bis 2035 nachhaltig, gerecht und zukunftsfähig zu gestalten – im Einklang mit den 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der Vereinten Nationen. Gesundheit spielt als Nachhaltigkeitsziel eine zentrale Rolle – denn eine lebenswerte Stadt braucht eine starke, zukunftsfähige Versorgung.

Weitere Informationen
Standpunkte: Klimaschutz
Flyer: „Bärenhitze“ der SenWGP (PDF)
Fachveranstaltung: „Schutz vor Hitze für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen“
Fachveranstaltung: „Nachhaltig essen: gesund und lecker in Klinik und Co!“

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Sichtbarkeit für die Berliner Krankenhäuser – Kommunikation in bewegten Zeiten

Die BKG war gefragte Ansprechpartnerin zu vielfältigen Themen rund um die Krankenhausversorgung.

Die Berliner Krankenhäuser standen 2024 und 2025 vor tiefgreifenden Herausforderungen – von wirtschaftlichem Druck bis zur Krankenhausreform. Die BKG positionierte sich dabei als starke Stimme der Träger gegenüber Politik, Medien und Öffentlichkeit.

In den Jahren 2024 bis 2025 war die BKG zentrale Ansprechpartnerin für die Medien in der Hauptstadt. Das öffentliche Interesse richtete sich insbesondere auf die angespannte finanzielle Situation der Krankenhäuser infolge unzureichender Investitions- und Betriebskostenfinanzierung sowie auf die Auswirkungen der Krankenhausreform auf die Berliner Versorgungslandschaft. Ab der zweiten Jahreshälfte 2025 profilierte sich die BKG zudem als gefragte Gesprächspartnerin und Impulsgeberin zum Thema Zivile Verteidigung.
Mit Pressemitteilungen, politischen Presseterminen und der kontinuierlichen Beantwortung von Medienanfragen brachte die BKG ihre Positionen zur Berufsorientierung, zur wirtschaftlichen Lage der Kliniken, zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Patientenversorgung sowie zu tagesaktuellen Fragestellungen wirksam in die öffentliche Debatte ein.

Ergänzend dazu wurde die Medienarbeit im Rahmen der Kampagne „Pflege Jetzt Berlin“ intensiv begleitet. Durch Interviews, Presseveranstaltungen und redaktionelle Beiträge wurde die Bedeutung der Pflegeberufe für die stationäre Versorgung deutlich herausgestellt. Darüber hinaus war die BKG und ihre Geschäftsführung mit einer präsenten und kontinuierlichen Medienarbeit im Radio, in Fach- und Gesundheitsblogs sowie durch zahlreiche Redebeiträge auf Konferenzen, Fachveranstaltungen und Podiumsdiskussionen sichtbar vertreten. Diese vielfältigen Auftritte unterstrichen den Anspruch der BKG, als starke, kompetente und verlässliche Stimme der Berliner Krankenhäuser wahrgenommen zu werden.

Mit dem im April 2024 gestarteten neuen Webauftritt www.bkgev.de stärkte die BKG ihre digitale Präsenz in der Berliner Gesundheitslandschaft. Die Website begleitet Politik, Medien und Öffentlichkeit durch die Phase der Krankenhausreform und erläutert die Perspektiven der Kliniken. Ergänzend wurde das Onlinelexikon „Krankenhausreform“ etabliert, das zentrale Begriffe des Reformprozesses verständlich aufbereitet. Das crossmediale Videoformat „Faktencheck Krankenhausreform“ setzte sich kritisch mit den Aussagen des ehemaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach auseinander.

Neben zahlreichen Online-Webinaren fanden zentrale Veranstaltungsformate wie der Parlamentarische Abend statt. Seit Sommer 2025 engagieren sich die Berliner Krankenhäuser in strategischer Allianz mit Verbänden und Krankenkassen für verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen der stationären Versorgung. Ein offener Brief, eine Demonstration vor dem Abgeordnetenhaus, Videobotschaften, eine eigene Landingpage sowie zahlreiche politische Gespräche unterstrichen diese Forderungen. Die Kampagne #KlinikoffensiveJetzt trug dazu bei, dass die Mittel des Krankenhaus-Transformationsfonds zur Finanzierung von Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen der Reform erhöht wurden.

Die Geschäftsstelle betreut den Webauftritt der BKG einschließlich des integrierten Mitgliederbereichs, in dem relevante Informationen bereitgestellt werden. Im Netzwerk Presse/Kommunikation Berliner Krankenhäuser tauschen sich Pressesprecherinnen und Pressesprecher regelmäßig aus. Zudem bringt sich die BKG kontinuierlich in die Arbeitsgruppe Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der DKG ein.

Weitere Informationen
Aktuelles: Presse
Krankenhausreform erklärt (YouTube)
#Klinikoffensive jetzt: 3 Fragen an … (YouTube)
Lexikon Krankenhausreform

Veranstaltungen

Veranstaltungen – Fachlicher Austausch und politische Impulse

Experten – wie hier im Austausch mit ukrainischen Gesundheitsverantwortlichen – informieren zur Stärkung zukunftsfähiger Versorgungsstrukturen.

Die BKG unterstützte die Berliner Krankenhäuser 2024 und 2025 mit Informations- und Austauschformaten. Reformprozesse und strukturelle Veränderungen im stationären Bereich können so besser nachvollzogen und umgesetzt, neue Herausforderungen wie die Zivile Verteidigung beleuchtet werden.

Auch in den Jahren 2024 und 2025 informierte die BKG ihre Mitglieder in zahlreichen Fachveranstaltungen in Präsenz und als Webinar. Ein Schwerpunkt lag auf den Auswirkungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG). Die BKG bereitete die Reforminhalte verständlich auf und verdeutlichte die Folgen neuer Leistungsgruppen, der Vorhaltevergütung sowie von Änderungen bei MD-Prüfungen und Transformationsfonds. So erhielten die Teilnehmenden eine Grundlage, um Veränderungen in Planung und Finanzierung einzuschätzen. Die BKG informierte über den Stand der Beratungen zur Krankenhausreform, erläuterte neue InEK-Vorgaben, ging auf regionale Besonderheiten ein und unterstützte die Einrichtungen damit bei organisatorischen Entscheidungen.

Weitere Veranstaltungen boten einen Ausblick auf die Entgeltsysteme ab 2026. Externe Fachleute gaben belastbare Einschätzungen zu den künftigen finanziellen Rahmenbedingungen und Impulse für die wirtschaftliche Planung. Auch der politische Dialog spielte eine wichtige Rolle. Bei parlamentarischen Abenden brachte die BKG die Anliegen der Krankenhäuser aktiv in die gesundheitspolitische Debatte ein.
Zudem rückten die elektronische Patientenakte (ePA) und das Format „Kantine Zukunft“ in den Fokus. Das ePA-Webinar setzte Impulse für die digitale Transformation, „Kantine Zukunft“ stärkte nachhaltige Verpflegung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Aufgrund der veränderten geopolitischen Situation widmete sich die BKG dem Thema der Zivilen Verteidigung. Den „Rahmenplan Zivile Verteidigung“ begleitet die BKG mit Fachveranstaltungen, beispielsweise mit dem Austausch einer Delegation ukrainischer Ärztinnen und Ärzte, deren Berichte zur Versorgung unter Kriegsbedingungen wichtige Hinweise für die Weiterentwicklung der Krisen- und Notfallstrukturen lieferten.

Weitere Informationen
Medizinisches Fachwissen aus der Ukraine für Berlin und Brandenburg: Wie funktioniert medizinische Versorgung in Krankenhäusern unter Kriegsbedingungen?
Pflegepersonaleinsatz im Krankenhaus: Aktuelle Regelungen im Überblick
„Wie lange willst du noch arbeiten?“: Altersgerechtes Arbeiten in der Pflege braucht offene Gespräche und flexible Lösungen
Ärztliche Aus- und Weiterbildung im Zuge der Krankenhausreform zum Frühstück
Anerkennungsverfahren für internationale Pflegekräfte beschleunigen
EURO 2024: Krankenhausbehandlung mit der Europäischen Krankenversicherungskarte

Gesetzgebungsverfahren

Für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen wichtige Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene 2024 und 2025


Bund

  • Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
  • Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG)
  • Pflegefachassistenzgesetz (PflFAssG)
  • Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
  • Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP)
  • Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer
  • Berufsqualifikationen in Heilberufen
  • Gesetz zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
  • Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG)
  • Krankenhaustransparenzgesetz
  • Medizinforschungsgesetz
  • Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG)
  • Digital-Gesetz (DigiG)
  • Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)


Land Berlin

  • Landeskrankenhausgesetz (LKG)
  • Pflegefachassistenzgesetz (PflFAG)
  • Berliner Krankenpflegehilfegesetz (BlnKPHG)
  • Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Berlin (BQFG Bln)
  • Zweites Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes
  • Viertes Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes

Der Verein

Organisation der Berliner Krankenhausgesellschaft e.V.

Mitglieder

Nachfolgend sind die Mitglieder der BKG und die jeweiligen Bettenzahlen, differenziert nach Krankenhausbetten (Stand 31. Dezember 2025) und Betten in stationären Pflegeeinrichtungen (bis 31. Dezember 2024, dargestellt. Satzungsgemäß hat jedes Mitglied für je angefangene 1.000 beitragspflichtige Betten eine Stimme in der Mitgliederversammlung.

BKG Mitglieder 2025

Im Jahr 2025 wurden keine Pflegeplätze mehr gemeldet; die Mitgliedschaft der Pflegeeinrichtungen bei der BKG endete somit zum 31.12.2024.

Vorstand

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der BKG und beschließt über die ihm satzungsgemäß zugewiesenen Aufgaben oder über Aufgaben, die ihm die Mitgliederversammlung überträgt. Der Vorstand der BKG setzt sich aus folgenden Vertretern der Mitglieder zusammen (Stand 31. Dezember 2025).

Fachausschüsse

Innerhalb der BKG bestehen zur Unterstützung der Vorstandsarbeit für eine Reihe von Themenbereichen ständige Fachausschüsse:

  • Fachausschuss Finanzierung
  • Fachausschuss Digitalisierung
  • Fachausschuss Pflegeeinrichtungen (bis 31.12.2024)
  • Kommission Verträge nach §§112, 115 SBG V

Ergänzend wird die Arbeit der BKG durch weitere Arbeitsgruppen unterstützt.

Vertretung der BKG in anderen Gremien

Durch die Vorsitzende, die Geschäftsführung und Mitarbeitende der Geschäftsstelle ist die BKG im Vorstand und in Ausschüssen der DKG und darüber hinaus in einer Vielzahl weiterer Organisationen auf Bundes- und Landesebene vertreten.

Strukturdaten

Vollstationäre Betten nach Trägerschaft 2024

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Krankenhäuser im Land Berlin 2024 Teil I: Grunddaten

Krankenhäuser in Berlin nach Art der Zulassung 2024

86 Krankenhäuser; Doppelzählungen möglich, da Krankenhäuser über mehrere Arten aufgestellter Betten verfügen können. Daher kann deren Summe von der Zahl der Krankenhäuser insgesamt abweichen.
Quelle: Statistisches Bundesamt,Grunddaten der Krankenhäuser, 2024, Tabelle 23111-06.

Krankenhauspersonal in Vollkräfte 2024

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Krankenhäuser im Land Berlin 2024 Teil I: Grunddaten, Tabelle 21, 23, 19

Fallzahlen 2004–2024 (vollstationär)

Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Krankenhäuser im Land Berlin 2024 Teil I: Grunddaten; eigene Berechnungen.
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Bevölkerung in Berlin 2024, Bevölkerungsentwicklung, Bevölkerungsstand, Lebenserwartung.

Archiv Geschäftsberichte

Bildnachweis
Berliner Krankenhausgesellschaft; BKG_Hasskarl, Johannsstift Diakonie; Gregor Zielke; Sankt Gertrauden_Ines Lindenau; Havelhoehe_Christoph Soeder; Antonina Polukhina